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Politische Verfolgung in Österreich
Am 21. Mai 2008 verhafteten Spezialeinheiten der österreichischen Polizei 10 TierschützerInnen, die an Kampagnen der erfolgreichen österreichischen Tierschutzszene mitgewirkt haben. Die AktvistInnen, unter ihnen ein ehemaliger Forschungsassistent an der Cambridge University, kamen in Untersuchungshaft. Das Innenministerium gab an, dass damit wichtige Mitglieder einer kriminellen Organisation, die verantwortlich für Brandstiftungen, Buttersäureanschläge und Bombendrohungen sein sollen, festgenommen worden wären.
Die Inhaftierten hingegen bestanden darauf, dass der vorliegende Strafantrag keinen Beweis für irgendeine kriminelle Handlung liefern würde. Stattdessen liege hier eine Beschreibung der kampagnenbezogenen Arbeit vor, die auf eine Verbesserung der Gesetzeslage und der Geschäftspolitik ausgerichtet ist. Einer der Inhaftierten protestierte gegen die Maßnahmen mit einem 39 Tage dauernden Hungerstreik. Heftige Kritik kam von vielen bekannten Persönlichkeiten und Organisationen, unter ihnen Amnesty International und die Grünen.
Nach mehr als 3 Monaten ordnete die Oberstaatsanwaltschaft die Freilassung der AktivistInnen an, mit dem Hinweis darauf, dass die Dauer der Untersuchungshaft in Relation zum erwarteten Strafmaß stehen muss. Damit reduzierte sich das öffentliche Interesse beträchtlich, aber der Fall war damit noch längst nicht abgeschlossen. Im Februar 2010 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass genug Beweise gefunden wurden, um 13 TierschutzaktivistInnen, einschließlich der zehn, die drei Monate im Gefängnis verbrachten, vor Gericht zu stellen.
Vier der AktivistInnen veröffentlichten ihre Anklageschrift im Internet. Die schlimmsten Befürchtungen bestätigten sich, denn darin kann nicht ein einziger Hinweis auf kriminelle Aktivitäten gefunden werden. Vielmehr wird die angebliche Mitgliedschaft der AktivistInnen in einer kriminellen Organisation aus einer langen Liste persönlicher Meinungsäußerungen und politischer Aktivitäten, wie der Organisation von Demonstrationen und öffentlicher Veranstaltungen, hergeleitet.
Der Prozess wird vermutlich 6 Monate dauern. Den AktivistInnen steht eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren bevor und jedeR von ihnen wird Anwaltskosten in der Höhe von über € 35,000 zu tragen haben. Selbst wenn der Prozess mit einem Freispruch endet, wird dieser Betrag nicht zurückerstattet.
Das alles kann nicht toleriert werden. Österreich darf BürgerInnen nicht aufgrund politischer Aktivitäten durch finanziellen Ruin und Haftandrohnung einschüchtern.